Sanktionierungsversuche gegen Unternehmen in Deutschland bei Vorliegen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten -Können Sie ein Vorbild für das Türkische Recht Darstellen? -
SÜLEYMAN DEMİREL ÜNİVERSİTESİ HUKUK FAKÜLTESİ DERGİSİ, cilt.13, sa.2, ss.1177-1239, 2023 (TRDizin)
- Yayın Türü: Makale / Tam Makale
- Cilt numarası: 13 Sayı: 2
- Basım Tarihi: 2023
- Doi Numarası: 10.52273/sduhfd..1391186
- Dergi Adı: SÜLEYMAN DEMİREL ÜNİVERSİTESİ HUKUK FAKÜLTESİ DERGİSİ
- Derginin Tarandığı İndeksler: TR DİZİN (ULAKBİM)
- Sayfa Sayıları: ss.1177-1239
- Açık Arşiv Koleksiyonu: AVESİS Açık Erişim Koleksiyonu
- İstanbul Kültür Üniversitesi Adresli: Hayır
Özet
Die Bekämpfung von Unternehmenskriminalität wird weltweit dadurch er-schwert, dass juristische Personen traditionsgemäß strafrechtlich nicht erfasst werden. Das verhindert grundsätzlich das Schuldprinzip. Viele Staaten der Welt haben gleich-wohl diese Bedenken zurückgestellt und Unternehmen als Akteur des Strafrechts ge-setzlich identifiziert. Deutschland ist diesen Weg nicht gegangen und versucht in erster Hinsicht über das Ordnungswidrigkeitenrecht die strafrechtlichen Sanktionen zu erset-zen. Wie das funktioniert und welcher Erfolg dadurch bislang erzielt worden ist, zeigt der nachfolgende Aufsatz. Da auch im türkischen Recht ein ähnlicher Weg wie im deut-schen Recht eingeschlagen wurde, wurde gesondert untersucht, ob die in Deutschland angewandten Sanktionierungsversuche gegen Unternehmen bei Vorliegen von Strafta-ten und Ordnungswidrigkeiten ein Vorbild für das türkische Recht sein können.